Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von IONOX erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden.

§2

In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich IONOX 30 Kalendertage gebunden.

Der Kaufvertrag wird mit Unterschriftsleistung durch den Käufer und IONOX wirksam.

Alle Vereinbarungen, die zwischen IONOX und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

§3

Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe sowie zuzüglich Kosten für Fracht und Verpackung.

§4

Liefertermine oder Fristen bedürfen der Schriftform.

Bei Vorliegen von durch IONOX zu vertretende Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.

§5

Die Gefahr geht auf den Verkäufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk von IONOX verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

§6

Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert IONOX nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Maßstab für die Fehlerfreiheit ist der Stand der Technik für vergleichbare Anlagen am Tag der Lieferbereitschaft.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung bzw. am Tag der Anzeige der Lieferbereitschaft.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, z.B. solche, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung/Verschleiß, unsachgemäße Behandlung, Nichteinhaltung der Herstellerangaben über die Aufstellung, Inbetriebnahme, Behandlung, Wartung und Pflege der Anlage gem. Betriebsanleitung entstanden sind.

Offensichtliche Mängel müssen IONOX unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch IONOX bereitzuhalten.

Hat der Käufer IONOX schriftlich bestätigt, dass IONOX die gerügten Mängel ordnungsgemäß beseitigt hat, entfällt jedes Recht zur Minderung, Wandelung des Kaufpreises oder Zurückbehaltung desselben durch den Käufer.

§7

Für den Fall des Rücktritts oder der Rücknahme der gelieferten Waren hat IONOX einen Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung.

§8

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handhabung sind sowohl gegen IONOX als auch gegen Erfüllungs- bzw. Errichtungsgehilfen von IONOX ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Das gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.

§9

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus dem Vertrag Eigentum von IONOX. Der Käufer darf über diese Vorbehaltsware nicht verfügen.

Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von IONOX hinweisen und IONOX unverzüglich benachrichtigen, damit IONOX ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, IONOX die in diesem Zusammenhand entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

§10

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.Bestimmungen davon nicht berührt.

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